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Kirche verschärft Missbrauchs-Leitlinien
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© KNA/Bild: Frenk_Danielle Kaufmann/Fotolia.com
Bischöfe erweitern Anwendungsbereich der bestehenden Regelungen

Die katholischen Bischöfe haben ihre "Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch" verschärft. Angesichts der "schrecklichen Erkenntnisse" der vergangenen Monate sei eine Neufassung der Bestimmungen von 2002 notwendig geworden, sagte der Missbrauchsbeauftragte, Bischof Stephan Ackermann, am 30. August 2010 in Trier.

Bei der umstrittenen Anzeigenpflicht entschieden sich die Bischöfe für einen Kompromiss: Erhärtet sich bei den Gesprächen zwischen potenziellen Opfern und Missbrauchsbeauftragten der Verdacht auf Missbrauch, so müssen die Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn das Opfer ausdrücklich auf einen solchen Schritt verzichten will. In diesem Fall müssen die Gründe schriftlich dokumentiert werden; das Opfer muss das Dokument unterzeichnen. Zentrale Ansprechpartner für mutmaßliche Opfer sexuellen Missbrauchs bleiben die Beauftragten in den einzelnen Bistümern.

Ist ein Täter des Missbrauchs überführt, so darf er den Bestimmungen zufolge nicht mehr in der kirchlichen Jugendarbeit eingesetzt werden. Für Personen, die haupt- oder nebenberuflich in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden, ist künftig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einzuholen. Die Bestimmungen sind am 1. September 2010 in Kraft getreten. Nach drei Jahren ist eine Überprüfung vorgesehen.